Die Schwangerschaft steht fest und vielleicht wissen Sie noch nicht, wie Sie ihrem Chef davon erzählen sollen? Das muss aber nicht sein. Sie stehen während Ihrer Schwangerschaft unter Kündigungsschutz. Das ist zum einen Wichtig. Dann geht es noch um das Beschäftigungsverbot. Dies betrifft häufig Schwangere, die eine Risikoschwangerschaft aufweisen. Dazu könnten auch Sie gehören. Um das Beschäftigungsverbot durch zu setzen ist der Arzt nötig. Sieht dieser die Notwendigkeit des Beschäftigungsverbotes, dann bekommen Sie einen entsprechenden Attest. Ab dem Tag des Verbotes, dürfen Sie Ihrer Stelle nicht mehr nachkommen.
Welche Finanziellen Möglichkeiten haben Sie mit Beschäftigungsverbot?
Wenn das Beschäftigungsverbot einmal ausgesprochen worden ist, dann müssen Sie sich auch daran halten. Sie haben während dieses Verbotes in der Regel ein normales Gehalt. Sie müssen also nicht um sich oder Ihre Familie sorgen. Zwar hat der Arbeitgeber dann ein Problem, weil er eine zusätzliche Kraft einstellen muss, die Ihre Tätigkeiten ausführt, aber davon können Sie in der Regel in aller Ruhe profitieren. Sie haben durch das Beschäftigungsverbot weiterhin alle Mittel zur Verfügung. Ihre Schwangerschaft wird dadurch auch nicht beeinträchtigt.
Wie lange gilt das Beschäftigungsverbot?
In der Regel ist es so, das ein Beschäftigungsverbot schon recht früh ausgesprochen wird. Dieses gilt dann im Normalfall bis zur Geburt des Kindes. Ab dieser Zeit steht Ihnen dann das Elterngeld zu. Sie können sicher sein Auch das Kindergeld wird ab dieser Zeit gezahlt. Mit einem Beschäftigungsverbot möchte der Arzt sicher gehen, das es sowohl Ihnen als auch Ihrem ungeborenen Kind gut geht. Es sollte also auch immer strikt befolgt werden.