Sie lungern in Einkaufszentren oder Cafés herum oder vertreiben sich die Zeit im Park oder mit Spielekonsolen, während sie eigentlich in der Schule sitzen und lernen sollten – notorische Schulschwänzer. Die gibt es zwar schon lange, aber selten war die Zahl so hoch wie jetzt. Man ist sich einig: Es muss was getan werden! Nach französischem Vorbild, schlägt Neuköllns Bezirksbürgermeister Buschkowsky nun eine Lösung vor, die bei Eltern zu geteilten Meinungen führt.
Demnach soll der Schulbesuch künftig ans Kindergeld gekoppelt werden. Ganz nach dem Motto „Kommt das Kind nicht in die Schule, kommt das Kindergeld nicht aufs Konto“, soll das Schulschwänzer-Problem schnell gelöst werden. Als Vorbild nannte er die neue Regelung in Frankreich, bei der den Eltern von Schulschwänzern das Kindergeld gestrichen werden kann. Damit zettelt Buschkowsky natürlich eine heiße Diskussion an. Nicht nur in der Opposition, sondern auch bei den Eltern und Schülern.
Sich mit Spielkonsolen beschäftigen, anstatt zur Schule zu gehen – alle sind sich einig, dass das nicht geht! Aber ist die Kindergeldkürzung das richtige Mittel? Um das herauszufinden, haben wir einmal Pro & Contra für diesen Vorschlag zusammengestellt und sind gespannt, ob sich so eine Regelung durchsetzen könnte.
Pro „Schulschwänzern Kindergeld streichen“
Auf jeden Fall muss man sagen, dass etwas getan werden muss. Immerhin ist die Schule eine Pflicht und sollte daher auch regelmäßig besucht werden. Dass es eine Strafe geben muss, darüber sind sich ebenfalls die meisten einig. Mit dem Entzug des Kindergeldes werden außerdem schlimmere Folgen verhindert, denn viele notorische Schulschwänzer bekommen keinen Abschluss und erreichen nichts im Leben, werden manchmal sogar noch straffällig. Das muss natürlich vermieden werden.
Außerdem reicht manchen schon allein diese „Drohung“ aus, damit sich etwas ändert und den Eltern die Augen geöffnet werden. Denn die Eltern müssen ihren Kindern klarmachen, wie wichtig die Schule für ihre Zukunft ist.
Contra „Schulschwänzern Kindergeld streichen“
Zuerst einmal sollte angemerkt werden, dass das Kindergeld nicht zweckentfremdet werden soll. Immerhin wird dieses für die Grundbedürfnisse (Kleidung, Lebensmittel, Getränke) der Kinder ausgezahlt. Soll das Kind dann etwa nichts zu essen bekommen, weil es die Schule geschwänzt hat?
Unweigerlich wird ein Druck auf die Kinder ausgeübt, was ja im gewissen Maße gar nicht schadet. Wenn man allerdings keine Lust auf die Schule hat, sondern nur hingeht, damit die Eltern den Lebensunterhalt finanzieren können, ist der Sinn natürlich verfehlt. Ein pädagogischer Ansatz ist das auf jeden Fall nicht. Außerdem muss man differenzieren zwischen solchen Kindern, die einfach keine Lust auf die Schule haben und solchen, die unter einer Schul- oder Prüfungsangst leiden.
Fazit
Generell kann man also sagen, dass die Regelung überhaupt keinen pädagogischen Wert hätte und deshalb kaum durchsetzbar ist. Es geht nämlich immer noch um das Wohl unserer Kinder. Eine Alternative wäre es, wenn jede Schule so attraktive Lernmodelle bieten würde, dass die Schüler von allein kommen.