Beim Elternabend handelt es sich um eine Versammlung in Kindergärten und Schulen, bei der die Elternschaft über aktuelle Entwicklungen ihrer Kinder auf dem Laufenden gehalten und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich aktiv in die Elternarbeit einzubringen. In regelmäßigen Abständen stehen die Lehrer mit den Eltern im Austausch, und auch die Eltern untereinander können sich über ihren Nachwuchs unterhalten. Darüber hinaus finden am Elternabend die Wahlen für die Elternvertretung statt. Die Schulen versenden für diesen Zweck Einladungen an alle gesetzlichen Vertreter der Schulkinder. Manche Eltern empfinden die Teilnahme an dieser Veranstaltung als lästig und langweilig. Doch abgesehen davon, dass ein solches Treffen stets die Möglichkeit beinhaltet, in oft angenehmer Atmosphäre neue Kontakte zu knüpfen, ist schon im Interesse des Kindes ein Erscheinen angebracht.
Themen der Elternversammlung
Vor allem im ersten Schuljahr geht es beim Elternabend darum, die Lehrer kennen zu lernen und nähere Informationen zur Schule, Schulausstattung der Kinder und den Lerninhalten zu erhalten. Es wird zudem in allen Grundschuljahren über Veranstaltungen wie beispielsweise Sport- und Sommerfeste und geplante Aktivitäten wie Schulausflüge und Klassenfahrten informiert. Auch organisatorische Punkte wie die Verschönerung des Klassenzimmers werden angesprochen, und wenn Probleme im Klassenverband aufgetreten sind, können diese ebenfalls am Elternabend diskutiert werden. Man sollte die Elternversammlung auf keinen Fall versäumen, wenn man sich in die Planung der schulischen Aktivitäten einbringen und das schulische Umfeld seines Kindes kennen lernen möchte. Auch wenn man als Elternteil nachmittags bei den Hausaufgaben hilft ist es sinnvoll, über die Lernziele und Lerninhalte informiert zu sein. Beim Elternabend geht es allerdings um die gesamte Klasse und nicht um einzelne Schüler. Für die Besprechung der Leistung des eigenen Kindes sind Elternsprechtage vorgesehen.
Elternvertretung
Viele Eltern möchten sich gerne in der Schule ihres Kindes engagieren und ihr Mitbestimmungsrecht in der schulischen Erziehung wahrnehmen – ob es darum geht, welche Filme mit den Kindern geguckt oder ob Computer für den Unterricht angeschafft werden sollten. In der Grundschule besteht die Möglichkeit, Klassenelternsprecher zu werden oder sich in den Schulelternbeirat bzw. in die Elternvertretung wählen lassen. Zu den Aufgaben eines Elternsprechers einer Grundschulklasse gehören unter anderem:
– Kontaktpflege zwischen den Lehrern und Eltern der Klasse
– Vorschläge der Elternschaft zu besprechen und an den Klassenlehrer weiterzuleiten
– Gelegenheiten für die Mitsprache der anderen Eltern zu schaffen
Der Elternbeirat einer Grundschule hat die folgenden Funktionen:
– Vertretung der Interessen aller Eltern der gesamten Schule
– Schaffung von Gelegenheiten für alle Eltern zur Information
– Anregungen und Wünsche der Eltern entgegennehmen, beraten und an die Schulleitung weitergeben
– Beratung über die Verwendung von Lernmitteln
– Mitsprache bei einem Entlassungsverfahren eines Schülers
In der Grundschule werden Elternvertreter für eine Dauer von einem Jahr, in den weiterführenden Schulen für zwei Jahre gewählt.